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Auf dieser Seite veröffentlichen wir regelmäßig Beiträge zu rechtlichen Fragestellungen. 

 

Betreuung und Vorsorge

Nur wenige Themen bewegen uns so sehr, wie die rechtlichen Fragen zur Vorsorge für Unfall, Krankheit oder Alter. In diesen Bereichen ist es ganz selbstverständlich Vorkehrungen zur finanziellen Absicherung zu treffen. Die meisten Menschen haben, z.B. eine Kranken-, Unfall-, oder Haftpflichtversicherung. Ist die finanzielle Absicherung gewährleistet, meint man alles "Wichtige" geregelt zu haben und man macht sich meist keine weiteren Gedanken mehr hierzu. Einer der wichtigsten Bereiche ist hiermit aber oftmals noch nicht bedacht. Was passiert eigentlich, wenn ich selbst nicht mehr in der Lage bin zu entscheiden? Ein plötzlicher Unfall oder eine schwere Erkrankung kann das Leben von heute auf morgen auf den Kopf stellen. Hieraus können nicht nur finanzielle Folgen erwachsen. Diese Veränderung kann auch zur Folge haben, dass Sie plötzlich nicht mehr selbst Entscheiden können. Vorsorge bezüglich der eigenen Entscheidungsfreiheit ist daher keine Frage des Alters. Solche eine Vorsorge geht jeden an. Denn was passiert, wenn Sie selbst nicht mehr in der Lage sind, eigenmächtig zu bestimmen, was geschehen soll? Wer handelt und entscheidet für Sie? Wird dann Ihr Wille auch beachtet? All diese Fragen lassen sich auf einen Punkt bringen, wer handelt für Sie in solch einer Situation? Sie sehen also, dass oftmals eine der wichtigsten Fragen nicht geklärt ist. 

Was kann passieren und was bedeutet das für Sie?

Hat man keine Vorsorge getroffen, gibt es niemanden, der rechtlich befugt ist, für Sie zu entscheiden. Man selbst ist dazu in solch einem Falle nicht mehr in der Lage. Der Ehegatte, die Kinder oder andere nahe Angehörige sind keine gesetzlichen Vertreter und gelten auch nicht automatisch als bevollmächtigt. Diese Personen können daher nicht automatisch für Sie entscheiden. Es kommt daher zunächst oftmals zu einem Stillstand. Sie selbst wissen am besten, welche wichtigen und notwendigen Entscheidungen Sie tagtäglich treffen. Hier können Verzögerungen zu Schäden führen, die nicht sein müssen.                                                                                                            

Wenn Sie keine Vorsorge getroffen haben, wird das Gericht, sobald es auf Ihre Situation aufmerksam geworden ist, eine Betreuerin oder einen Betreuer für Sie bestellen. Dieser hat die Aufgabe die betreute Person in dem ihm zugewiesenen Aufgabenkreis gesetzlich zu vertreten. Dieser Aufgabenkreise kann die Vermögenssorge, Gesundheitssorge oder die Aufenthaltsbestimmung betreffen. Dabei tragen Sie das Risiko, dass die Betreuerin oder Betreuer oftmals nicht wissen kann, welche Entscheidung Sie in einer bestimmten Situation getroffen hätten. Das Gericht ist nicht verpflichtet, Ihren Ehegatten, die Kinder oder einen nahen Angehörigen als Betreuer einzusetzen. Es liegt in solch einem Fall nicht mehr in Ihren Händen zu bestimmen, wer Sie betreuen soll.  Das Gericht kann durchaus eine andere Entscheidung treffen. Bis das geschehen ist und die Dinge wirklich ins Laufen kommen, ist dann möglicherweise wichtige Zeit verstrichen. Bis zur Ernennung ist es Kindern, Eltern oder Ehepartnern nicht einmal möglich, medizinischen Behandlungen zuzustimmen oder diese abzulehnen. Diese Problemfelder kann man jedoch vermeiden, wenn man eine geeignete Vorsorge trifft.

Was können Sie selbst tun?
Vorsorgevollmachten und Ihre Möglichkeiten

Der Gesetzgeber hat die Möglichkeit der Vorsorgevollmacht eröffnet. Durch eine Vorsorgevollmacht können Sie eine Vertrauensperson Ihrer Wahl bevollmächtigen, damit Sie im Falle Ihrer Hilflosigkeit für Sie entscheidet. Durch diese Vorsorge wird die Bestellung eines Betreuers grundsätzlich überflüssig. Die Vorsorgevollmacht stellt einen Weg dar, mit der man aktiv bestimmen kann, wer für einen entscheiden soll, wenn man selbst dazu nicht mehr in der Lage ist. So hat man selbst die Möglichkeit zu bestimmen. 

In diesem Zusammenhang soll natürlich nicht vergessen werden, darauf hinzuweisen, dass die Einräumung solch einer Vollmacht eine weit reichende Entscheidung ist. Je nach Ausgestaltung der Vollmacht kann der Bevollmächtigte ohne Kontrolle entscheiden. Dementsprechend sollte hier als Ausgangsvoraussetzung absolutes Vertrauen zu der zu bevollmächtigten Person bestehen. Zusätzlich sollten Richtlinien für die Entscheidungen des Bevollmächtigten festgelegt werden. Auch sollte darüber nachgedacht werden, jemanden zu bestimmen, der wiederum den Bevollmächtigten kontrolliert. 

Sie sehen, das Thema Betreuung und Vorsorge ist nicht nur interessant, sondern es birgt auch einige Problemfelder, die in Ihrem Interesse sinnvoll gelöst werden sollten. Ich hoffe, dass diese Einführung Sie zum Nachdenken anregt. Beschäftigen Sie sich doch einmal mit einem Ihrer wichtigsten Güter, der persönlichen Handlungsfreiheit. Ich rate dazu, sich jetzt darüber Gedanken zu machen.  

Es geht letztendlich um die eigene Lebensplanung und um die damit verbundenen wichtigen Fragen.

So ende ich mit den Worten von Woody Allen, der die Sach ganz treffend zusammenfasst:  

"Alles in allem wird deutlich, dass die Zukunft große Chancen bereithält – sie enthält aber auch Fallstricke. Der Trick ist, den Fallstricken aus dem Weg zu gehen, die Chancen zu ergreifen und bis sechs Uhr zu Hause zu sein."

 

Lars Haß LL.M. (Medizinrecht)

Rechtsanwalt und

Fachanwalt für Medizinrecht